Mon
Hm..Die Spule ist gerade mal 4 Wochen alt und dann solch ein Abgebot?
prinzipiell gutes angebot......wenn dir und dem händler langweilig wäre und einer zufällig nen anwalt hätte, der evtl gerade lust darauf hätte, könntet ihr ein sauberes feuerwerk starten. das deutsche/eu garantie und gewährleistungsgesetz ist da echt klasse ....
andere möglichkeit für dich....geld zurückverlangen und dann woanders kaufen....das geht auch ganz einfach- ware gefällt nicht und fertig(sollte bis 4 wochen eigentlich auch gut gehen)
nur 14 tage wenn du abgeholt oder im laden gekauft hast.
bei dir sollte punkt 4 greifen!!!
hab es selber nun durchgelesen......und das hier sollte reichen....
Welche Rechte hat der Kunde bei Mängeln?
Ist eine Ware zum Zeitpunkt der Übereignung an den Kunden mangelhaft, greift § 437 BGB. Der Kunde hat das
Recht auf einen Umtausch gegen fehlerfreie Ware oder auf eine
Reparatur. Erst wenn das nicht möglich ist, darf er den Kaufpreis zurückverlangen.
IHK-Tipp: Das gesetzliche Gewährleistungsrecht dürfen Sie nicht aushebeln. Es gilt ohne Einschränkungen auch für Kosmetika, Unterwäsche oder reduzierte Waren.
Wer muss den Mangel beweisen?
Es gibt zwei Phasen:
- Im ersten Jahr nach dem Kauf wird angenommen, dass der Mangel bereits zum Kaufzeitpunkt vorgelegen hat.
- Nach Ablauf dieser Frist muss der Käufer nachweisen, dass das Produkt bereits zum Zeitpunkt des Kaufs mängelbehaftet war.
aber auch hier....nimm erstmal die gebrauchte und teste damit auch dein gerät , rede mit deinem händler das wenn es mit der gebrauchten funktioniert du die lieferung innerhalb 8(oder was du als angemessen hälst) wochen und mit einer neuen rechnung für die tauschspule(da gehen wieder die 2jahre los)
es geht ja nicht darum den händler zu ärgern sondern evtl minelab zum nachdenken zu zwingen.
vorallem glaube ich eh das alle händler zentralisiert einkaufen und somit eigentlich ein warenlager vorhanden sein müßte......
ich habe das obere obwohl es falsch ist mal stehen lassen da es regelungen im onlinehandel gibt die anders sind!