Da ich aus Rheinland-Pfalz (Regierungsbezirk Koblenz) komme, ist mir das Sondeln auf Wiesen und im Wald erlaubt. Anders würde das für mich persönlich auch keinen Sinn machen. Wenn ich jetzt nur auf Äcker angewiesen wäre, dann würde ich vermutlich nicht mehr sondeln gehen, das wäre mir einfach zu öde. Wenn ich mit dem Auto von der Arbeit nach Hause fahre, komme ich an sehr vielen Äckern vorbei und die Zeiträume, in denen darauf nix wächst, sind wirklich rar gesät. Das beschränkt sich auf ein paar wenige Wochen. Durch die Zusammenarbeit mit der Archäologie kommt es auch vor, dass ich gebeten werde, ein bestimmtes Areal mal abzusondeln und da wäre eine Beschränkung auf Äcker sowieso unsinnig.
Das stimmt, aber was hat da eine NFG mit zu tun? Das Verbot gilt ja grundsätzlich in dem BL. In dem Fall nutzt Dir eine NFG nichts.