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Genehmigung vom Archäologische Landesamt Schleswig-Holstein zum ausdrucken !

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Steffen

Buddelflink
Teammitglied
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Detektor
Equinox 900 XP Deus 1 X35-28er Mi 6
Gerade per Whatsapp erhalten. Da können sich andere Bundesländer ein Beispiel ran nehmen.
Viele machen dieses Jahr Corona bedingt Urlaub an Nord oder Ostsee. Diese Genehmigung hilft!


Dienstgebäude: Brockdorff-Rantzau-Str. 70 | 24837 Schleswig | Telefon 04621 387-0 | Fax 04621 387-55 |

Schleswig, d. 04.02.2020
Genehmigung


zur Suche mit einem Metalldetektor an den Badestränden der Nord- und Ostsee und der
Binnenseen
Das Archäologische Landesamt Schleswig-Holstein (ALSH) als zuständige Obere
Denkmalschutzbehörde erteilt hiermit gemäß § 13 i. V. m. § 12 Abs. 2 Ziffer 5 des Gesetzes zum
Schutz der Denkmale vom 30.12.2014 (DSchG SH 2015, GVOBl. 2015, S. 2) die generelle
denkmalrechtliche Genehmigung zur Suche nach modern verlorenen Gegenständen (wie
insbesondere spätneuzeitliches und rezentes Münzgeld oder Schmuck) mit einem Metalldetektor
an den ausgewiesenen Badestränden der Nord- und Ostsee sowie der Binnenseen Schleswig-
Holsteins (mit Ausnahme des Gebietes der Hansestadt Lübeck) unbeschadet der Rechte
Dritter. Genehmigungspflichten nach anderen Gesetzen (u. a. Betretungsrechte,
Naturschutzrecht, Eigentumsrechte an gefundenen und nicht herrenlosen Gegenständen etc.)
werden durch diese Genehmigung nicht berührt.
Die Genehmigung ist auf Verlangen berechtigten Personen vorzuzeigen.
Diese Genehmigung gilt nur für die Metalldetektorsuche innerhalb des nachstehend definierten
Geltungsbereiches. Für alle anderen Bereiche bedarf es zum Schutz von Kulturdenkmalen einer
gesonderten Genehmigung nach § 12 Abs. 2 Ziffern 4 und 5 DSchG SH 2015 durch das
Archäologische Landesamt Schleswig-Holstein oder für das Gebiet der Hansestadt Lübeck, durch
die Denkmalschutzbehörde der Hansestadt Lübeck (Archäologie und Denkmalpflege, Meesenring
8, 23539 Lübeck).
Die ungenehmigte Suche kann bei erkennbarem Vorsatz einen Straftatbestand (§ 19 DSchG SH),
bei Fahrlässigkeit zumindest eine Ordnungswidrigkeit (§ 18 DSchG SH 2015) darstellen.
Geltungsbereich:
Die Genehmigung gilt nur für Strände an Nord- und Ostsee und der Binnenseen, die vom
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung als ausgewiesene
Badestrände im Schwimm- und Badestellenatlas ( .
de/viewer/resources/apps/SWIM/index.html?lang=de) verzeichnet sind.
Der Strand ist jeweils auf der Wasserseite durch das mittlere Tideniedrigwasser (MTnw)
oder das Watt bzw. an tidefreien Ufern durch den mittleren Wasserstand (MW) und an der
Landseite durch den Beginn des Pflanzenwuchses, die Böschung der Steilküste oder den
Dünenfuß begrenzt.
Die Genehmigung gilt nicht für seewärtige Bereiche, die regelmäßig von Wasser überspült sind
und sie gilt nicht für landseitige Bereiche, die an den Strand angrenzen wie z. B. Freizeitflächen,
- 2 -
Campingplätze oder angrenzende Landwirtschaftsflächen oder sonstige Flächen wie z. B. Naturschutzgebiete.
Es besteht eine gesetzliche Mitteilungs- und Anzeigepflicht für das Entdecken oder Auffinden von Kulturdenkmalen (§ 15 DSchG SH 2015, Funde). Zu den Kulturdenkmalen können neben archäologischen Funden auch solche der neueren Geschichte zählen. Sollten Sie daher während Ihrer Suche entsprechende Funde feststellen, bitte ich um unverzügliche Mitteilung an das Geschäftszimmer des ALSH unter 04621 387-0 bzw. alsh@alsh.landsh.de. Es stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne mit Rat zur Verfügung. Nach § 15 DSchG SH 2015 kann das Archäologische Landesamt unbeschadet des Eigentumsrechts eine befristete Aushändigung zur wissenschaftlichen Bearbeitung verlangen.
Wir weisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass bei der Suche mit Metalldetektoren, auch an ausgewiesenen Badestränden, die Möglichkeit des Auffindens von Kampfmitteln besteht. In solchen Fällen ist unverzüglich die entsprechende Ordnungsbehörde oder die nächstgelegene Polizeidienststelle zu verständigen (§ 3 KampfmV SH 2012). Es ist verboten, entdeckte Kampfmittel zu berühren, ihre Lage zu verändern, in Besitz zu nehmen oder zu beseitigen (§ 5 KampfmV SH 2012). Der unsachgemäße Umgang mit Munition oder Teilen davon kann tödlich sein! Es sollte daher unbedingt auch die Fundstelle bis zum Eintreffen der verständigten Behörde entsprechend gegen den Zutritt unbeteiligter Personen, vor allem durch Kinder, gesichert werden. Aufgrund dieser nicht zu unterschätzenden Gefahren empfehlen wir dringend, dass Minderjährige nur in Begleitung ihrer aufsichts- und haftungspflichtigen Erziehungsberechtigten die Suche mit einem Metalldetektor ausüben.
Sonstige Hinweise:
Die oben genannten Gesetze und Verordnungen sind im Internet ( ) einsehbar.
Bei verlorenen Gegenständen ist § 965 Bürgerliches Gesetzbuch (Anzeigepflicht des Finders) zu beachten.
Es kann durchaus vorkommen, dass das Suchen mit einem Metalldetektor an bestimmten Badestränden oder Strandabschnitten zu bestimmten Zeiten unerwünscht oder gar verboten ist. Das ALSH hat hierauf keinen Einfluss, da dies Sache der Eigentümer oder Pächter ist.
Dieser Bescheid ist gemäß § 22 DSchG gebührenfrei.
Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein
Abteilung Denkmalschutz und Archäologische Landesaufnahme
Brockdorff-Rantzau-Str. 70
24837 Schleswig


Bitte druckt euch die Genehmigung aus!
 

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:dance:
Hab ich mir schon von deren Seite geholt. Die Ostsee ist auch vor mir dieses Jahr nicht sicher. :D
Du solltest aber auch hier einen Ausdruck einer Karte mithaben, der belegt, dass Du an einem Badestrand bist. Ufgebaßt.
 
Ich bin nicht in der DSU und lese da nicht. Jemand vom SF hat ihn mir gesendet. Woher soll ich wissen woher der ist. Die PDF wird auf über 40 Seiten verlinkt. Da hat ihn wohlmöglich die DSU
auch kopiert. Glaube nicht das man beim Landesamt ihn exklusiv für DSU angefertigt hat.
 
Hast Du mir nicht erzaehlt bzw geschrieben Du bist jetzt Ehrenmitglied? Ich kann das gern mal aus WhatsApp rauskopieren ;) und es schreibt auch keiner was das " man beim Landesamt ihn exklusiv für DSU angefertigt hat. "
 
Ich habe mein Ausweis noch da aber gekündigt. Ich brauche die Mitgliedschaft nicht. Das hatte ich Axel auch geschrieben. Du brauchst auch nix wie ein kleines Kind aus WhatsApp zu kopieren. Das Thema mit DSU und Mitgliedschaft haben wir schon in einem anderen Bereich erörtert. Mir kommt es so vor das jeder der kündigt Ehrenmitglied wird.
 
Hab gerad mal gesucht. " Die PDF wird auf über 40 Seiten verlinkt " hab keine 40 Seiten gefunden...
 
Geht euch doch bitte nicht an die Köppe.
Jeder der in Google " Schleswig-Holstein, Sondeln, Genehmigung" eingibt, findet auf der Seite des Amtes direkt den Link.
So hatte ich das Ding vor ca. 4 Tagen auch gefunden. War ein Zufall da ich im Herbst da oben Urlaub mache.

P.S.
Habe gerade noch einmal geschaut, unter diesen Suchbegriffen ist der dritte Treffer das Dokument und der zweite die Erklärungen die dazu gehören.
 
Zuletzt bearbeitet:
Man müsste eiskalt eine Mail schreiben an andere Bundesländer zuständige Amtsstuben der Archis und ihnen die Genehmigung unter die Nase reiben.
Aber ich glaub da kommt keine Antwort.
 
Man müsste eiskalt eine Mail schreiben an andere Bundesländer zuständige Amtsstuben der Archis und ihnen die Genehmigung unter die Nase reiben.
Aber ich glaub da kommt keine Antwort.
Besser nicht.
In SH ist die NFG schwieriger zu bekommen wie in NRW.
Erst einen 3-Tageslehrgang besuchen und dann 3Jahre auf Erteilung warten.
Dann lieber ein kurzer Termin und 2 Wochen auf Zustellung warten. Und reine Theorie ist das Sondeln an Ufern nach neuzeitlichen Finden in NRW auch für jedermann erlaubt. Wenn man den entsprechenden Passus aus dem Denkmalgesetz mitführen würde, sollte das eigentlich auch kein Problem sein.
Bei anderen Bundesländern leider keine Ahnung, aber ich möchte nicht mit SH tauschen.
 
Geht euch doch bitte nicht an die Köppe.
Jeder der in Google " Schleswig-Holstein, Sondeln, Genehmigung" eingibt, findet auf der Seite des Amtes direkt den Link.
So hatte ich das Ding vor ca. 4 Tagen auch gefunden. War ein Zufall da ich im Herbst da oben Urlaub mache.

P.S.
Habe gerade noch einmal geschaut, unter diesen Suchbegriffen ist der dritte Treffer das Dokument und der zweite die Erklärungen die dazu gehören.

:lol:Mach dir da kein Kopf Ekel Alfred hat nicht ohne Grund den Titel. Er ist ja auch einer von dem erwählten Kreis der Stammtisch Sondler Promis in Hessen.
Bestes Beispiel für Horch und Guck der Neuzeit. Ich hatte @bx812 ja auch in Whatsapp. Jeder andere hätte mich da angeschrieben. Du sag mal warum verlinkst nicht zur DSU.
Aber ist halt seine Art und ändern kannst ihn nicht mehr. Ich kenne solche Leute genüge. Sie haben immer den Drang sich zu profilieren.
 
Ich und profilieren und das ausgerechnet von Dir? Der ist richtig gut! :dance:
 
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