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Dieses anbohren ist eine deutsche erfindung , und wieder einmal völlig nutzlos . Wenn eine hülse abgeschlagen ist , und das projektil so aufsitzt dass man es abziehen kann , dann ist so ein hässliches loch nicht nötig .Der Hammer ist cool, aber muss nicht die Hülse an der Seite angebohrt werden? Das höre ich immer wieder...
Dekomunition enthält in der Regel nur Hülse und Geschoss (ggf. noch ein delaboriertes Zündhütchen). Hülsen, Geschosse und Zündhütchen sind frei erwerbbare (ab 18 Jahren bei den Zündhütchen) Gegenstände im Sinne des WaffG. Deko-Munition setzt sich folglich aus frei erwerbbaren Komponenten zusammen, der Besitz ist daher erlaubt (siehe auch BGH v. 08.04.1997, Az 1 Str 606/09.
Eine Vorschrift, die bei Dekomunition das "Anbohren" der Patronenhülse vorschreibt, existiert nicht.
Im zivilen Bereich (z.B. Angebote bei eGun) wird oft diese kleine Bohrung angebracht, einfach um zu zeigen, dass die Treibladung fehlt, es sich also um keinen Gegenstand mit beschränktem Zugang (Berechtigung) handelt.
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