Habe mal nachgeschaut:
Die Königliche Verordnung Nr. 2881 vom 27. August 1831 schuf In den 29 grenznahen Abteilungen Waldführerkompanien. Diese Verordnung wird sofort in ein Rundschreiben1 für Waldrestauratoren übersetzt.
Offiziere (Offiziere) und königliche und kommunale Wachen können daher im Falle einer Invasion des Territoriums zum Militärdienst eingesetzt werden, während militärische Operationen in der Abteilung stattfinden, in der sie beschäftigt sind, sowie in denen, die unter ihren Angrenzenden. Sie sind in Der Gesellschaft von fünfzig bis achtzig Männern organisiert, um sicherzustellen, dass in jeder Abteilung die Zahl der Wachen, die Teil davon sein werden, nicht mehr als die Hälfte der in Betrieb sind. Die königlichen und gemischten Wachen, die Teil der Führerkompanien sein müssen, müssen von der Forstverwaltung ernannt werden, während die Gemeindewächter von den Präfekten ernannt werden. Offiziere, Unteroffiziere und Korporale werden offizieren und Rangern gemäß der folgenden Rangassimilation entnommen:
Der Treffpunkt jedes Unternehmens wurde im Voraus festgelegt, so dass die für das Kommando zuständigen Offiziere sie in erster Ordnung einsammeln und auf dem Boden zu ihrer Abschlussausbildung übergehen konnten. Sie stehen daher auf Befehl des Generals, der die territoriale Abteilung kommandiert, in der sich der Sammelplatz befindet. Diese Kompanien werden ein integraler Bestandteil der Armee sein und die gleichen Rechte, Ehren und Belohnungen genießen wie das Korps der Truppen, aus denen sie besteht. Die Gesetze und Vorschriften, die sie regeln, gelten für sie in Bezug auf die Polizei und Disziplin.
Ist ne absolut Kacke Übersetzung, aber was ich da rauslese ist, dass es wohl eine Art "Forst-Armee" war, die aus Forstarbeitern bestand um im V-Fall zusammengerufen wird.